Initiative Transparente Zivilgesellschaft
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spender*innen nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken. Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger*innen sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V., Stauffenbergstr. 13-14, 10785 Berlin
gegründet 1993 in Bonn
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
Satzung
Ziel des gemeinnützigen Vereins Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. ist die Stärkung der Demokratie in Deutschland. Arbeitsschwerpunkte sind die Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen, dem Unrecht des SED-Regimes, politischem Extremismus sowie die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und politischer Teilhabe. Die überparteiliche Vereinigung setzt sich für eine Gesellschaft in Vielfalt ein, in der Ausgrenzung und menschenfeindliche Einstellungen keinen Platz haben.
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. ist wegen
– Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
– Förderung der Jugendhilfe
– Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Förderung des Andenkens an Verfolgte
– Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
– allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, St-Nr. 27/666/55504 vom 16.11.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Vorstand
Geschäftsführer
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Jahresbericht 2024
6. Personalstruktur
Jahresbericht 2024, S. 25
7. Mittelherkunft
Jahresbericht 2024, S. 26
8. Mittelverwendung
Jahresbericht 2024, S. 28
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
– Keine –
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
2024
– Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
– Stiftung Mercator