Veranstaltung

Vortrag

Der Nationalsozialismus vor Gericht

04.11.2026 19:00 Uhr
Saal der Villa ten Hompel
Kaiser-Wilhelm Ring 28, 48145 Münster

Die Verfolgung von Gewaltverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern im Spiegel deutscher Rechtsgeschichte

Vortrag und Gespräch mit Dirk Frenking (Münster), Dr. Stefan Lode (Düsseldorf)
Moderation: Thomas Köhler (Münster)

Gut 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus fällt ein Fazit in Bezug auf die juristische Ahndung von NS Gewaltverbrechen in der Bundesrepublik ambivalent aus. Einerseits konnte ein Großteil der damaligen Täter ein unbehelligtes Leben führen: Sie wurden nie angeklagt. Andererseits gab es epochale Strafgerichtsprozesse. Eine wichtige Rolle hatten Überlebende, wenn sie vor Gericht als Betroffene und Zeitzeug*innen aussagten.

Dirk Frenking wird zunächst aus rechtshistorischer Perspektive eine kritische Bilanz ziehen und insbesondere Prozesse gegen Angeklagte in den Blick nehmen, die in Lagern wie Auschwitz, Majdanek, Treblinka, Sobibor oder Stutthof an Verbrechen beteiligt waren. Anschließend berichtet Dr. Stefan Lode über seine anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der sogenannten Spätverfolgung von NS-Unrecht. Er vertrat Holocaustüberlebende und deren Familien als Nebenklagevertreter. Wie beurteilt er dieses letzte Kapitel der juristischen Bearbeitung des NS-Unrechts?

Dirk Frenking ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Hamm. Von 2014 bis 2017 war er Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie NRW in Recklinghausen.

Dr. Stefan Lode ist Rechtsanwalt und leitet als Partner der Kanzlei „witreu-legal“ das Büro Düsseldorf. Außerdem hat er Prozesse gegen ehemalige SS-Angehörige und Zivilangestellte in NS-Konzentrationslagern als Nebenklagevertreter begleitet und hierbei Holocaustüberlebende vertreten, zuletzt in den sogenannten Stutthof-Prozessen gegen Bruno Dey und Irmgard Furchner. Lodes Tätigkeit in diesen Verfahren spielt eine wichtige Rolle in dem Dokumentarfilm „Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht“.

Die Reihe „Mittwochsgespräche“ steht im 2. Halbjahr 2026 unter dem Titel „80 Jahre Nürnberger Prozesse“. Anlässlich des 80. Jahrestags der Urteilsverkündung im sogenannten Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess im Oktober 1946 widmen sich die Mittwochsgespräche der Bedeutung des Prozesses und seiner Folgewirkungen bis in die Gegenwart in geschichtswissenschaftlicher, rechtshistorischer und gesellschaftlicher Perspektive. Wissenschaftler*innen und Publizist*innen präsentieren ihre neuesten Forschungen und Veröffentlichungen. Im Anschluss an die Impulsvorträge oder moderierten Fachgespräche ist eine Diskussion ausdrücklich erwünscht!

Die Veranstaltungen finden, wenn nicht anders angegeben, im Saal der Villa ten Hompel statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Die Platzanzahl ist begrenzt. Es findet über Zoom eine Live-Übertragung statt. Der Zugangslink wird rechtzeitig auf der Homepage der Villa ten Hompel veröffentlicht.

Kooperationspartner:

In Kooperation mit:

Evangelisches Forum Münster, Gegen Vergessen – Für Demokratie Regionalarbeitsgruppe Münsterland e.V., Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Münster e.V., LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Westfalen-Lippe