Veranstaltung
Mit Beginn des Verfassungsdenkens erhielten Gerichte in Deutschland eine unabhängige Stellung. Heute stehen sie zumeist für Neutralität und Rechtsstaatlichkeit. Im NS-Staat wurde die Gerichtsbarkeit hingegen in vielfältiger Weise genutzt, um auf scheinlegale Weise Menschen zu drangsalieren, einzuschüchtern und bei Bedarf zu töten. Für die Zwecke des Regimes war der Nutzen derart groß, dass nicht nur Sondergerichte geschaffen wurden, sondern auch neue Justizapparate entstanden. Im Sog des entfachten destruktiven Machtwahns belebten Justiz-„Reformer“ schließlich das zuletzt im Ersten Weltkrieg genutzte Standrecht wieder. Rasch wurde es zum biegsamen Rechtfertigungsgrund für brutale Willkür gegenüber Soldaten und unterjochten Bevölkerungen im besetzten Europa. Ab 1943 verstärkten die Nationalsozialisten nochmals ihren Justizterror. Dies gebar die „Fliegende“ Standgerichtsbarkeit sowie sonderpolizeiliche Formationen, wie die „Feldjäger-Kommandos“, die die Spirale der Gewalt weiter eskalieren ließen.
Vortrag und Gespräch mit Dr. Peter Kalmbach (Bremen)
Moderation: Naomi Roth (Münster)